2020-10-29_Schutzkonzept-Fitnessbranche-SFGV_Stand.pdf
Gemäss BAG gelten ab sofort folgende Regelungen.
Einzeltraining:
Einzeltraining ohne Körperkontakt ist erlaubt
Es muss in Innenräumen inklusive Treppenhaus, eine Gesichtsmaske getragen werden mit Ausnahme der Trainingsräume.
Auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann verzichtet werden in Trainingsräumen, wenn die Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkung eingehalten werden sowie die Lüftung gewährleistet ist. Es besteht keine 15 Personenlimitierung!